Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 (Az. III ZR 140/15) entschieden, dass das deutsche Amtshaftungsrecht nicht auf militärische Handlungen von deutschen Bundeswehrsoldaten im Ausland anwendbar ist. Durch dieses höchstrichterliche Urteil ist der Fall „Kunduz“ abgeschlossen und die langjährige Debatte, inwieweit Handlungen der Bundeswehr amtshaftungsrechtlich relevant sein können, einstweilen abgeschlossen.
Das Urteil ist besprochen auf Spiegel Online.