Mit Urteil vom 22.12.2016 hat das OLG Schleswig (Az. 11 U 41/16) entschieden, dass die Studienberatung einer Universität grundsätzlich keine Amtspflicht trifft, über die
Konsequenzen der angeratenen Studiengestaltung für die Förderung nach dem BAföG zu belehren.