Nach dem Landgericht Frankfurt (Oder) hat am 5. Juli auch das Landgericht Cottbus zu Gunsten eines Altanschließers entschieden und ihm Entschädigung nach dem DDR-Staatshaftungsgesetz zuerkannt. Hintergrund ist, dass Hauseigentümer nach der Wende an die neu gegründeten Zweckverbände für Wasser- und Abwasserversorgung Entschließungsbeiträge entrichten mussten. Trotz eines bestandskräftigen Gebührenbescheides hat der Kläger nun erfolgreich auf Entschädigung geklagt.
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