Das OLG Köln hat mit Urteil vom 11.5.2017 (Aktenzeichen 7 U 29/15) entschieden, dass eine unzutreffende Baumkontrolle eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, die zu Amtshaftungsansprüchen führen kann.
Weitere Informationen zur Staatshaftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen gibt es hier.