Um Gefahren, die den Verkehrsteilnehmern vom Straßenzustand drohen, überhaupt feststellen und beseitigen zu können, obliegt den Kommunen eine Kontrollpflicht in Bezug auf das Straßennetz. Die Kontrollen müssen dabei in zeitlichen Abständen durchgeführt werden, die sich an der Verkehrsbedeutung der Straße und der Gefährlichkeit orientieren. Bei innerörtlichen Straßen genügt die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht in der Regel, wenn sie eine monatliche Kontrolle der Fahrbahnoberfläche in solcher Art und Weise durchführt, dass der betreffende Gemeindebedienstete geeignete Möglichkeiten hat, Anhaltspunkte für Schäden zu erkennen.