Die Thomas Cook Insolvenz ist auch eine Staatshaftungsfrage, weil die Bundesrepublik Deutschland die dem Schutz der Reisenden dienende EU-Richtlinie wohl nicht vollständig umgesetzt hat. Dadurch ist
den Reisenden ein Schaden entstanden, weil die vorhandene Insolvenzschutzversicherung zu niedrig ist und damit die Ansprüche der Reisenden nicht vollständig abdeckt.