Seit Neuestem versuchen Versicherungen, etwaige staatliche Hilfszahlungen auf die Versicherungsleistungen als anspruchsmindernd anzurechnen. Das ist offensichtlich rechtswidrig. Die über
Prämienzahlungen erworbenen Versicherungsansprüche sind vorrangig vor staatlichen Hilfszahlungen. Mehr dazu hier.