Im Zusammenhang mit dem Bilanzskandal bei Wirecard und etwaigen Fehlern der BaFin versuchen aktuell Rechtsanwaltskanzleien, Staatshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland als Träger der
BaFin geltend zu machen. Das ist aussichtslos. Die von der BaFin zu beachtenden Smtspflichten haben sicher keine drittschützende Wirkung zugunsten von Unteenehmensbeteiligten (Gesellschaftern). Mehr
dazu hier. Außerdem käme auch eine anderweitige Ersatzmöglichkeit in Form der Haftung der Wirtschaftprüfer in Betracht. Überaus fraglich ist schließlich
der konkrete Kausalitätsnachweis.