Nach § 15 Abs. 4 und Abs. 5 S. 2 FAO kann ein Selbststudium als Fortbildung für eine Fachanwältin und einen Fachanwalt anerkannt werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Selbststudium bedeutet primär die Lektüre von wissenschaftlichen Beiträgen aller Art, insbesondere aber von Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften. Diese website bietet umfassende Informationen zum Staatshaftungsrecht. Das Gesamtvolumen „in Papierform“ liegt bei weit über 1.000 Seiten. Die website verzeichnet im Schnitt über 7.000 Besucher pro Monat. Sie ist stets auf aktuellem Stand und bietet damit die ideale Ausgangsbasis für ein Online-Selbststudium.
Nach § 15 Abs. 4 FAO können bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden.
Diese website bietet ein Modul, mit dem das Online-Selbststudium mit maximal fünf Zeitstunden (300 Minuten) abgedeckt werden kann. Die „Umrechnung in Zeiteinheiten“ erfolgt auf der Basis, dass pro Minute 80 Worte gelesen und verstanden werden können. Eine DIN-A4 Seite umfasst ca. 300 Worte.
Modul |
Textumfang |
Zeit |
24.000 Wörter / 80 Seiten |
300 Minuten |
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Der link im Modul führt direkt zum Text:
Modul |
Inhalt |
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Das Modul ist zum Selbststudium vorgesehen und kostenfrei.
Auch die Lernerfolgskontrolle ist kostenfrei.
Kosten entstehen erst, wenn Sie die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert haben und einen Fortbildungsnachweis erhalten wollen.
Das Gesamtmodul "Amtshaftungsrecht" mit 300 Minuten (5 Zeitstunden) kostet 90.- Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Lernerfolgskontrolle erfolgt durch einen Multiple-Choice-Test. Die Anzahl der zu bearbeitenden Fragen richtet sich nach dem Zeitumfang des Moduls. Pro Zwanzig-Minuten-Einheit muss eine Frage beantwortet werden (also beim Gesamtmodul "Amtshaftungsrecht" von 300 Minuten 15 Fragen).
Wenn von den 15 Fragen mindestens acht Fragen korrekt beantwortet wurde, kann der Lernerfolg bescheinigt werden.
Als Nachweis für das erfolgreiche Selbststudium wird eine Bestätigung mit den notwendigen Angaben zum Inhalt der Fortbildung einschließlich zeitlichem Umfang mit Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der bestätigten Lernzeit erteilt.
Zusätzlich wird die bewertete Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 5 S. 2 FAO dieser Bestätigung beigelegt.
Bezahlung des Moduls "Amtshaftungsrecht" zum Erhalt des Fortbildungsnachweises nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle:
90.- € zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer, gesamt 107,10 €: