FF-StHR

Fachanwalts-Fortbildung Staatshaftungsrecht

Leitender Ministerialrat Dr. Michael Luber, LL.M.Eur

Pflicht-Fortbildung              nach § 15 FAO



Das Online-Selbststudium

 

 

Nach § 15 Abs. 4 und Abs. 5 S. 2 FAO kann ein Selbststudium als Fortbildung für eine Fachanwältin und einen Fachanwalt anerkannt werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

 

Selbststudium

Selbststudium bedeutet primär die Lektüre von wissenschaftlichen Beiträgen aller Art, insbesondere aber von Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften. Diese website bietet umfassende Informationen zum Staatshaftungsrecht. Das Gesamtvolumen „in Papierform“ liegt bei weit über 1.000 Seiten. Die website verzeichnet im Schnitt über 7.000 Besucher pro Monat. Sie ist stets auf aktuellem Stand und bietet damit die ideale Ausgangsbasis für ein Online-Selbststudium.

 

Zeitlicher Umfang

 Nach § 15 Abs. 4 FAO können bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden.

 Diese website bietet ein Modul, mit dem das Online-Selbststudium mit maximal fünf Zeitstunden (300 Minuten) abgedeckt werden kann. Die „Umrechnung in Zeiteinheiten“ erfolgt auf der Basis, dass pro Minute 80 Worte gelesen und verstanden werden können. Eine DIN-A4 Seite umfasst ca. 300 Worte.

 

 

 

Modul

Textumfang

Zeit

Amtshaftungsrecht

24.000 Wörter /

80 Seiten

300 Minuten

 

   
     

 

 

 

Inhalt

 

Der link im Modul führt direkt zum Text:

 

 

Modul

Inhalt

Amtshaftungsrecht

  1. Grundlagen des Amtshaftungsrechts.
  2. Überblick über das Haftungssystem.
  3. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
    1. Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Amtsträger,
    2. Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht,
    3. Verschulden,
    4. Zurechenbarkeit des Schadens,
    5. Kein Haftungsausschluss und keine Haftungsbeschränkungen,
    6. Keine Verjährung.
  4. Rechtsfolgen

 

 
   

 

Kosten auf Erfolgshonorarbasis

Das Modul ist zum Selbststudium vorgesehen und kostenfrei.

Auch die Lernerfolgskontrolle ist kostenfrei.

Kosten entstehen erst, wenn Sie die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert haben und einen Fortbildungsnachweis erhalten wollen.

Das Gesamtmodul "Amtshaftungsrecht" mit 300 Minuten (5 Zeitstunden) kostet 90.- Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

Lernerfolgskontrolle

Die Lernerfolgskontrolle erfolgt durch einen Multiple-Choice-Test. Die Anzahl der zu bearbeitenden Fragen richtet sich nach dem Zeitumfang des Moduls. Pro Zwanzig-Minuten-Einheit muss eine Frage beantwortet werden (also beim Gesamtmodul "Amtshaftungsrecht" von 300 Minuten 15 Fragen).

Wenn von den 15 Fragen mindestens acht Fragen korrekt beantwortet wurde, kann der Lernerfolg bescheinigt werden.

 

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Fortbildungsnachweis

Als Nachweis für das erfolgreiche Selbststudium wird eine Bestätigung mit den notwendigen Angaben zum Inhalt der Fortbildung einschließlich zeitlichem Umfang mit Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der bestätigten Lernzeit erteilt.

 

Zusätzlich wird die bewertete Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 5 S. 2 FAO dieser Bestätigung beigelegt.

 

 



Fünf Schritte zum Fortbildungsnachweis

  1. Sie können zeit- und ortsunabhängig mit dem Online-Selbststudium im Amtshaftungsrecht beginnen.
  2. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  3. Wenn Sie die Lernerfolgskontrolle durchführen wollen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es ab. Sie sind auch hier zeitlich und örtlich völlig flexibel, wann und wie sie den Multiple-Choice Test durchführen.
  4.  Die Korrektur erfolgt ebenfalls kostenlos. Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Wünschen Sie einen Fortbildungsnachweis, teilen Sie das bitte per Antwort-E-Mail mit und bezahlenSie bitte das Honorar per paypal. Unmittelbar nach Zahlungseingang erhalten Sie die Rechnung und den Fortbildungsnachweis einschließlich Lernerfolgskontrolle im Sinne des § 15 FAO.

    Bezahlung des Moduls "Amtshaftungsrecht" zum Erhalt des Fortbildungsnachweises nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle:

    90.- € zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer, gesamt 107,10 €: